K&S Energy

Wirtschaftliche Vorteile – Umlagen & Abschreibung

Sanierungen sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Als Vermieter können Sie Kosten umlegen und steuerlich geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei optimal vorgehen.

Planung
Ausführung
Mieterhöhung

§ 559 BGB – Modernisierungsumlage

  • 8 % der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Miete umlegbar
  • Maximaler monatlicher Aufschlag: 3 €/m² (bzw. 2 €/m² bei Miete < 7 €/m²)
  • Nur energetische Modernisierungen oder Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung zulässig
  • Nach Ankündigung schriftlich mit Frist umsetzbar

Umlagemaximierung durch Maßnahmekombination

Durch gezielte Bündelung von Maßnahmen (z. B. Dämmung + Wärmepumpe + hydraulischer Abgleich) lässt sich der Modernisierungscharakter stärker herausstellen – was die Umlagefähigkeit erhöht. Auch energetische Gutachten helfen bei der Argumentation.

Steuerliche Abschreibung nach EStG

  • Erhaltungsaufwand: Sofort abzugsfähig in voller Höhe im Jahr der Maßnahme
  • Modernisierung/Verbesserung: ggf. über mehrere Jahre abschreibbar
  • Sonderabschreibung bei Denkmalschutz oder Gebäuden in Sanierungsgebieten

Praxisbeispiel:

Eine Dämmmaßnahme in einem Mehrfamilienhaus kostet 60.000 €. 8 % davon – also 4.800 € jährlich – dürfen auf die Miete umgelegt werden. Zusätzlich lassen sich die Investitionen steuerlich geltend machen – das senkt die effektive Belastung erheblich.