Wirtschaftliche Vorteile – Umlagen & Abschreibung
Sanierungen sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Als Vermieter können Sie Kosten umlegen und steuerlich geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei optimal vorgehen.



§ 559 BGB – Modernisierungsumlage
- 8 % der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Miete umlegbar
- Maximaler monatlicher Aufschlag: 3 €/m² (bzw. 2 €/m² bei Miete < 7 €/m²)
- Nur energetische Modernisierungen oder Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung zulässig
- Nach Ankündigung schriftlich mit Frist umsetzbar
Umlagemaximierung durch Maßnahmekombination
Durch gezielte Bündelung von Maßnahmen (z. B. Dämmung + Wärmepumpe + hydraulischer Abgleich) lässt sich der Modernisierungscharakter stärker herausstellen – was die Umlagefähigkeit erhöht. Auch energetische Gutachten helfen bei der Argumentation.
Steuerliche Abschreibung nach EStG
- Erhaltungsaufwand: Sofort abzugsfähig in voller Höhe im Jahr der Maßnahme
- Modernisierung/Verbesserung: ggf. über mehrere Jahre abschreibbar
- Sonderabschreibung bei Denkmalschutz oder Gebäuden in Sanierungsgebieten
Praxisbeispiel:
Eine Dämmmaßnahme in einem Mehrfamilienhaus kostet 60.000 €. 8 % davon – also 4.800 € jährlich – dürfen auf die Miete umgelegt werden. Zusätzlich lassen sich die Investitionen steuerlich geltend machen – das senkt die effektive Belastung erheblich.